Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sommernachtsspiele Spalt e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen den Sommernachtsspielen Spalt e.V., im weiteren Theater genannt, und Ihren Besuchern, Kunden und Partnern, im weiteren Kunden genannt, und sind Vertragsbestandteil.
§ 2 Eintrittskarten
Eintrittskarten für laufende Veranstaltung können für die Freilichtbühne an der Vorverkaufsstelle im Hopfenbiergut und im Internet bis Veranstaltungsbeginn erworben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an der Abendkasse nur Restkarten für die Veranstaltung des Tages erworben werden können.
An den Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse erfolgt die Bezahlung ausschließlich in Bar.
Unter der Adresse: www.sommernachtsspiele-spalt.de stehen dem Besucher umfangreiche Informationen über die gespielten Stücke und zum Kartenerwerb zur Verfügung.
Zum Verkauf stehen für alle veröffentlichten Veranstaltungen die Plätze zur Verfügung, welche im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht als verkauft markiert sind.
Der Käufer wählt entsprechend der Verkaufssoftware die Vorstellung und den oder die Sitzplätze aus. Die Bezahlung der Karten erfolgt ausschließlich durch das Zahlungssystem Des Kartenanbieters. Durch die Zahlungsbestätigung des Käufers kommt es zum Vertrag zwischen Theater und Kunde.
Der ausgedruckte Kaufbeleg (Print-Online Ticket) bzw. die an den Vorverkaufskassen erworbenen Eintrittskarten sind an der Abendkasse vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass ein Print-Online Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt werden darf. In dem Fall, dass eine Kopie an der Abendkasse auftaucht, ist nur der berechtigt die Veranstaltung zu besuchen, der als erster am Einlass sein Print-Online Ticket vorgelegt hat. Da für jede Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen vorhanden ist, ist es möglich, dass die Aufführung schnell ausverkauft ist. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch für eine bestimmte Vorstellung oder für einen bestimmten Sitzplatz.
§ 3 Einlass / Beginn der Veranstaltung
Die Theatertüren öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung. Nur nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte erhält der Kunde Einlass.
Bei Kartenverlust wird nur Eintritt gewährt, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte und wenn der Kunde durch den Verkaufsvorgang eindeutig identifiziert werden kann.
Nach Beginn einer Vorstellung werden verspätete Besucher erst in einer geeigneten Pause in Begleitung des Kassenteams in den Zuschauerraum eingelassen.
Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.
Für nicht besuchte Vorstellungen, verspätetes Eintreffen, sowie verfallene oder verloren gegangene Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.
Der Besucher hat Anrecht auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz. Ein Wechsel auf einen anderen Sitzplatz ist nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt.
Die Bestuhlung des Zuschauerraums wird durch das Einlasspersonal vorgenommen und darf von den Besuchern nicht verändert werden. Das Sitzen in Gängen, vor Notausgängen, auf Treppen etc. ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Alle Fotos, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sind Eigentum der Sommernachtsspiele Spalt e.V.. Unter Berücksichtigung der geltenden Bildrechte, zudem der gängigen Regeln des Anstandes und der Rücksichtnahme können diese Fotos in den Internetauftritten des Theaters veröffentlicht werden.
§ 4 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
Das Theater gewährleistet – ohne Rücksicht auf die Preiskategorie – weder eine bestimmte Sicht – noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung.
§ 5 Hausrecht, Ordnung, Sicherheit
Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater/der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
Das Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken während der Aufführung ist grundsätzlich untersagt. Das Theater behält sich vor, den Verzehr von Speisen bei Veranstaltungen generell zu untersagen.
Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.
Das Mitführen von Tieren ist untersagt. (Begleittiere sind hier ausgenommen)
§ 6 Garderobe
Jacken, Mäntel, Schirme, große Taschen und ähnliche Gegenstände sollten mit Rücksicht auf andere Besucher im Vorraum an der Garderobe zur Aufbewahrung angehangen werden.
Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine Gebühr erhoben. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten
Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.
Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
§ 8 Ermäßigte Eintrittspreise
Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind in der Geschäftsstelle zu erfragen bzw. der Internetseite zu entnehmen. Folgende Ermäßigungen werden derzeit gewährt: Schüler und Studenten, Arbeitslose, Kinder, Mitglieder des VDFs, Rollstuhlfahrer zahlen ermäßigten Eintritt, Begleitpersonen zahlen den normalen Preis. Sonderkonditionen gewähren als Kultursozialticket.
Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 9 Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren, sowie Bild- und Tonmitschnitte sind während der Vorstellung aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen werden durch das Theater geahndet.
Mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher müssen Telefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art während der gesamten Vorstellung ausgeschaltet sein.
Der Kunde erklärt mit dem Kauf der Eintrittskarte seine Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Aufführung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und oder räumliche Beschränkung vervielfältigen und veröffentlichen kann. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.
§ 10 Haftung / Schadensersatz
Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Für fehlerhafte Auskünfte anderer Vorverkaufstellen als dem Hopfenbiergut Spalt kann keine Haftung übernommen werden.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 11 Fundsachen
Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.
Der Verlust von Gegenständen ist beim Personal zu melden.
§ 13 Datenschutz
Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen.
§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Nürnberg, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in Kraft bis neue veröffentlicht werden.
Es gilt jeweils das Datum der Veröffentlichung auf der Internetseite des Theaters. Diese AGB werden an der Theaterkasse sichtbar und dauerhaft angebracht.
Die Vorstandschaft